Förderbedingungen

Die Region Südkreis Gifhorn hält in ihrem regionalen Entwicklungskonzept (REK) die Förderbedingungen zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des LEADER-Prozesses fest. Die Förderbedingungen beschreiben, wer Mittel beantragen kann (Zuwendungsempfangende), wie hoch die Förderung ist (Fördersätze und Zuwendungshöhen) und was gefördert werden kann (Fördertatbestände).

Wer wird gefördert?

LEADER-Mittel beantragen können:

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • natürliche Personen
  • von der LAG beauftragte Partner/Stellen, soweit diese eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.
Voraussetzung: Das Projekt erfüllt die erforderlichen Projektauswahlkriterien.
Bei Kooperationsprojekten – Projekten mit anderen LEADER-Regionen – ist in der Regel der Landkreis Gifhorn der Projektträger.

Wie hoch ist die Förderung?

Die LAG hat einen Regelfördersatz und einen Bonus-Fördersatz festlegt.
Aufgrund der Landesvorgaben ist die Umsatzsteuer nur bei kommunalen Projektträgern förderfähig. Um den Wegfall der Umsatzsteuer-Förderung für Nicht-Kommunale zumindest zum Teil zu kompensieren, hat sich die Region Südkreis Gifhorn entschieden, zumindest für gemeinnützige Projekte einen erhöhten Fördersatz anzubieten.
Sie untergliedert die Projektträger in:

  • kommunal

  • nicht-kommunal

  • nicht-kommunal und gemeinnützig*

Die Höhe der Fördersätze richtet sich nach der Art des Projektträgers.

*Die Gemeinnützigkeit wurde per Feststellungsbescheid vom Finanzamt erteilt.

LEADER und die erforderliche öffentliche Kofinanzierung

LEADER-Projekte müssen mit öffentlichen Geldern gegenfinanziert werden. Die sogenannte öffentliche Kofinanzierung muss mindestens ein Viertel der LEADER-Mittel betragen. Um den Akteuren die Umsetzung von LEADER-Projekten zu erleichtern, haben die gebietsbildenden Kommunen der Region Südkreis Gifhorn einen „Kommunalen Gemeinschaftstopf für die Kofinanzierung im Rahmen von LEADER“ eingerichtet. Diese steht explizit für LEADER-Projekte zur Verfügung. Die erforderliche öffentliche Kofinanzierung erfolgt also in der Regel über den Kofinanzierungstopf. Die LAG beschließt gemeinsam mit dem positiven Votum für die LEADER-Mittel auch die Gewährung der Kofinanzierung aus dem Kofinanzierungstopf.
Wichtig zu wissen:
Bevor ein Projekt LEADER-Mittel beantragen kann, sind andere Fördermöglichkeiten auszuschließen. Für Projekte im Sportbereich ist zum Beispiel zwingend vorab die Landkreis-Sportstättenförderung (bei Sportvereinen auch Mittel des Landessportbundes) anzufragen; beide Förderungen sind mit LEADER kombinierbar und können als erforderliche öffentliche Kofinanzierung eingesetzt werden.
Das Regionalmanagement steht Ihnen hierbei beratend zur Seite.
Für die Projektförderung mit LEADER sind bei ausreichender Begründung keine Eigenmittel erforderlich. Der Eigenanteil kann durch Eigenmittel oder durch weitere Drittmittel abgedeckt werden. Die gesamten förderfähigen Kosten eines Projekts können durch die von der LAG freigegebenen LEADER-Mittel und Mitteln aus dem Kofinanzierungstopf sowie gegebenenfalls durch weitere Drittmittel abgedeckt werden. Da die Projekte aufgrund des LEADER-Mehrwertes häufig auf diese Drittmittel angewiesen sind, werden Drittmittel nicht von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen.

Was genau wird gefördert?

Projekte, die mit LEADER-Mitteln gefördert werden sollen, müssen einem Fördertatbestand entsprechen. Die Fördertatbestände leiten sich aus den Handlungsfeldzielen ab und beziehen die im Beteiligungsprozess zur REK-Erstellung eingebrachten Projektideen ein.
Jeder Fördertatbestand beinhaltet neben den investiven Vorhaben auch folgende nicht-investive Vorhaben:

  • Vorarbeiten, Untersuchungen, Machbarkeitsstudien, Konzepte

  • Öffentlichkeitsarbeit, (PR-)Kampagnen, Vernetzung und Netzwerkarbeit

  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung, Beteiligungsverfahren, Beratungsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen, Vermarktung und Vermarktungsstrukturen

  • Anschubfinanzierung für den für die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatz

  • Förderung für Kauf, Mietkauf oder Leihen von Gerätschaften


Fördertatbestände im Südkreis Gifhorn sind: