Projektauswahl

Die Region Südkreis Gifhorn trifft die Auswahl der mit LEADER-Mitteln zu fördernden Projekte anhand eines zweistufigen Verfahrens: Ein Projekt muss alle Mindestkriterien erfüllen. Die Qualitätskriterien ermöglichen der LAG eine differenzierte Bewertung, um die besonderen Qualitäten eines Projektes zu erkennen. Die Überprüfung der Kriterien erfolgt anhand des Bewertungsbogens, der Teil des Projektsteckbriefes ist.
Mindestkriterien sind der Beitrag zu mindestens einem Entwicklungsziel und mindestens einem Handlungsfeldziel, die Zuordnung zu einem Fördertatbestand und die barrierefreie Zugänglichkeit.
Qualitätskriterien sind Klima- und Ressourcenschutz, Wertschöpfung, Digitalisierung, umfängliche Barrierefreiheit, Gleichstellung, Zusammenarbeit und Ehrenamt sowie Impulswirkung und Übertragbarkeit.

Die detaillierten Mindest- und Qualitätskriterien haben wir für Sie im Merkblatt Projektauswahl im Südkreis Gifhorn mit Bewertungsbogen (PDF) zusammengestellt.
Damit ein Projekt den Bonusfördersatz erhalten kann, muss es eine Mindestanzahl an Qualitätskriterien erfüllen, und zwar:

  • vier Qualitätskriterien bei kommunalen Projekten
  • drei Qualitätskriterien bei nicht-kommunalen Projekten

Stichtage zur Einreichung von Projekten

Die LAG Region Südkreis Gifhorn berät in ihren Sitzungen über die Auswahl von Projekten.
Damit ein Projekt in einer Sitzung beraten werden kann, muss der LEADER-Projektsteckbriefe mindestens sechs Wochen vor der LAG-Sitzung beim Regionalmanagement vorliegen. Wird die sechswöchige Frist nicht eingehalten, berät die LAG in der folgenden Sitzung über das Projekt.
Die LAG tagt in der Regel drei Mal im Jahr. Die Sitzungstermine finden Sie hier.

Grundsätzlich können Projektideen und Projektsteckbriefe kontinuierlich beim Regionalmanagement vorgelegt werden.