Die Inhalte dieser Rubrik werden überarbeitet.

Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie einige alternative Fördermöglichkeiten.

ZILE-Richtlinie

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023) ist ein wichtiges Förderinstrument für die Umsetzung von Projekten im bereich der ländlichen Entwicklung. Das Land Niedersachsen und die freie Hansestadt Bremen gewähren unter Beteiligung der EU sowie des Bundes Zuwendungen für Projekte, um die ländliche Entwicklung zu fördern. Dazu gehören Vorhaben in den Bereichen Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Dorfentwicklung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes (Flurbereinigung, Landtausch).
Für die einzelnen Förderbereiche gelten individuelle Voraussetzungen. So muss Projekt zum Beispiel in einer anerkannten Dorfregion liegen, um Mittel der Dorfentwicklug in Anspruch nehmen zu können. Die Maßnahme Neuordnung ländlichen Grundbesitzes greift ausschließlich im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren.
Generell von einer Förderung ausgeschlossen sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben der Kommunen wie Planungsarbeiten (z.B. Bauleitpläne). Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vorhaben und dem Antragsteller.
Bewilligungsstelle ist das das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklungen (ArL). Für den Südkreis Gifhorn ist dies das ArL Braunschweig. Die ZILE-Förderanträge sind bis zum 30. September eines Jahres einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Das jeweils gültige Antragsformulare finden Sie hier.
 

Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege für den ländlichen Raum“

Durch den demografischen Wandel und die Zunahme an Pflegebedürftigen im ländlichen Raum hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm initiiert, das für investive sowie nicht investive Maßnahmen Zuwendungen bis zu 100.000 Euro gewährt. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Anträge können bis zum 1. August jeden Jahres eingereicht werden.

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Förderprogramm „Touristische Infrastrukturen für wettbewerbsfähige kleine und mittlere Unternehmen“

Ziel ist die Attraktivierung von Tourismusregionen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von touristischen kleinen und mittleren Betrieben. Anträge können jederzeit vor Beginn des Vorhabens an die Bewilligungsstelle Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden.

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Förderprogramm „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“

Hier können Pläne sowie Vorhaben für den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten gefördert werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (kurz NLWKN) Braunschweig.

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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Der Bund unterstützt Kommunen sowie freie Trägerschaften dabei, ein Mehrgenerationenhaus zu betreiben und damit dem demografischen Wandel entgegen zu treten. Neben der kommunalen Daseinsvorsorge sollen regional abgestimmte und passgenau Angebote für die Bevölkerung geschaffen werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

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Bundesprogramm „Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“

Das Bundesprogramm zielt darauf ab, Anreize für investive Maßnahmen im Energiebereich zu schaffen, zum Beispiel die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Speicherung von erneuerbaren Energien am Entstehungsort. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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